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Klima-Wärmepumpe BEG-Förderung 2026

Klimaanlage-Förderung 2026: BEG, KfW 458 & die Wärmepumpen-Kombi

„Gibt es Förderung für meine Klimaanlage?" — die Antwort hängt entscheidend davon ab, was die Anlage tut. Reine Kühlgeräte werden 2026 vom Bund nicht bezuschusst. Eine reversible Klima-Wärmepumpe, die als Hauptheizung qualifiziert, kann dagegen bis zu 70 % BEG-Förderung erhalten. Hier der vollständige Überblick mit Voraussetzungen, Antragsweg und realistischer Beispielrechnung.

Die wichtigste Unterscheidung

❌ Nicht förderfähig

Reine Klimaanlage (nur Kühlbetrieb, kein Heizmodus). Auch reversible Splits, die überwiegend zum Kühlen eingesetzt werden, sind nicht förderfähig.

  • • Kein BEG-Zuschuss
  • • Keine KfW-Förderung
  • • § 35c EStG NICHT anwendbar (nur energetische Gebäudesanierung Heizen)
  • • Bei Vermietung: AfA über 8–13 Jahre

✅ Förderfähig (mit Voraussetzungen)

Klima-Wärmepumpe bzw. reversible Luft/Luft- oder Luft/Wasser-Wärmepumpe als Hauptheizung mit JAZ ≥ 3,0.

  • • BEG Einzelmaßnahme (KfW 458)
  • • 30 % Grundförderung + Boni
  • • Maximal 70 % bei Vollausschöpfung
  • • Förderfähige Kosten max. €30.000 je Wohneinheit (EFH selbstgenutzt)
💡 Kernidee: Eine Multi-Split-Anlage kann förderfähig werden, wenn sie als vollwertige Hauptheizung dimensioniert ist und die alte Öl-/Gasheizung ersetzt. Die Anlage muss den gesamten Wärmebedarf decken und über ein hydraulisches oder lufttechnisches Verteilsystem in alle Wohnräume reichen.

BEG Einzelmaßnahme: So setzt sich die Förderung zusammen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM) ist seit 2024 ein Bonus-Stack-System. Maximal 70 % sind möglich, wenn alle Kriterien zutreffen:

30 %

Grundförderung Wärmepumpe

Für jeden Tausch fossiler Heizung gegen Wärmepumpe (auch Klima-WP) mit ETAs ≥ 135 % bzw. JAZ ≥ 3,0.

+ 5 %

Effizienz-Bonus

Bei Wärmequellen Erdreich, Wasser oder Abluft. Bei Luft/Luft-Klima-WP entfällt — Luft/Wasser kann ihn erhalten.

+ 20 %

Klimageschwindigkeits-Bonus

Beim Tausch funktionsfähiger Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasheizung (≥ 20 Jahre alt) gegen Wärmepumpe. Eigentümer der selbstgenutzten Wohnung.

+ 30 %

Einkommens-Bonus

Selbstgenutztes EFH/ETW, zu versteuerndes Haushaltseinkommen ≤ €40.000/Jahr (Durchschnitt der letzten zwei Jahre).

max. 70 %

Deckelung

Trotz Stack-Kombinatorik beträgt die Maximalförderung 70 % der förderfähigen Kosten. Förderfähige Kosten max. €30.000 (EFH).

Der Effizienz-Bonus und der Klimageschwindigkeits-Bonus können kombiniert werden. Der Klimageschwindigkeits-Bonus ist bis 2028 stufenweise reduziert.

Voraussetzungen, damit Ihre Klima-Wärmepumpe förderfähig ist

⚙️ Technische Voraussetzungen

  • JAZ ≥ 3,0 bzw. ETAs ≥ 135 % laut Hersteller-Datenblatt
  • • Reversibel (Heiz- + Kühlbetrieb)
  • • Inverter-Technik mit elektronisch geregelter Drehzahl
  • • Hauptheizung — kein Zusatzgerät
  • • Smart-fähig (Strommanagement, EEBus oder vergleichbare Schnittstelle)
  • • Wärmeerzeuger im Liste „förderfähige Wärmepumpen" der BAFA

📋 Prozessuale Voraussetzungen

  • Antrag VOR Auftragsvergabe stellen
  • • Energie-Effizienz-Experte (dena-Liste) einbinden — bestätigt BzA
  • • Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung „Förderzusage"
  • • Inbetriebnahme- und Hydraulischer-Abgleich-Protokoll
  • • Verwendungsnachweis spätestens 36 Monate nach Zusage
  • • Maßnahme darf nicht parallel über § 35c EStG abgesetzt werden
Wichtig zur JAZ-Berechnung: Die Jahresarbeitszahl wird für das spezifische Gebäude berechnet (VDI 4650). Für Luft/Luft-Klima-WP ohne hydraulische Wärmeverteilung gilt: JAZ wird über alle Innengeräte gewichtet. Im Altbau mit Heizkörpern (Vorlauf 60 °C) erreicht eine Klima-WP oft nur JAZ 2,5–2,8 — dann nicht förderfähig.

Rechenbeispiel: EFH 130 m², Öltausch 2026

Familie Müller (Haushaltseinkommen €38.000) ersetzt eine 22 Jahre alte Ölheizung durch eine reversible Luft/Luft-Multi-Split mit 4 Innengeräten als Hauptheizung. Hier die Förderrechnung:

Position Betrag
Multi-Split 4×1 Innengeräte (Daikin, JAZ 3,4)€10.500
Außengerät, Montage, F-Gase-Befüllung€4.500
Demontage Ölkessel, Tank-Entsorgung€3.200
Pufferspeicher (Trinkwarmwasser-WP separat)€2.800
Energie-Effizienz-Experte / iSFP€1.200
Elektriker (FI, eigener Stromkreis)€800
Brutto-Investition€23.000
Förderfähige Kosten (max. €30.000 / EFH)€23.000
– 30 % Grundförderung WP– €6.900
– 20 % Klimageschwindigkeits-Bonus (Öl > 20 Jahre)– €4.600
– 30 % Einkommens-Bonus (≤ €40k Haushalt)– €6.900
Deckelung max. 70 % Förderung– €16.100
Eigenanteil Familie Müller€6.900

Hinweis: Der Effizienz-Bonus (+5 %) entfällt bei Luft/Luft-WP mangels Sole- oder Wasser-Wärmequelle. Würde stattdessen eine Luft/Wasser-Wärmepumpe mit Heizkörpern eingebaut, wäre dieser Bonus möglich — der Stack erreicht dann zwar rechnerisch 85 %, wird aber bei 70 % gedeckelt.

Antrag KfW 458 — Schritt für Schritt

1

Energie-Effizienz-Experten finden

1–2 Wochen

Auf www.energie-effizienz-experten.de Sachverständigen mit Eintrag in der dena-Liste, Kategorie „BEG Einzelmaßnahmen Wohngebäude“, suchen. Erstgespräch und JAZ-Schätzung. Honorar €500–1.500 (selbst förderfähig: 50 %).

2

Liefer-/Leistungsvertrag mit Vorbehalt

1 Tag

Mit dem Klimafachbetrieb einen Vertrag schließen, der „aufschiebend bedingt durch Förderzusage“ formuliert ist. Wichtig: noch keine Anzahlung leisten — sonst gilt der Auftrag als „begonnen“ und Förderung verfällt.

3

BzA durch Experten erstellen

3–7 Tage

Die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt der Energie-Berater im KfW-Tool. Sie erhalten eine BzA-ID, die Sie für den eigentlichen Antrag brauchen.

4

Antrag im KfW-Zuschussportal stellen

30 Min.

Mit BzA-ID, persönlichen Daten, Projekt-Details (Wärmepumpe, JAZ, Kosten) und IBAN den Antrag online einreichen. Förderzusage in der Regel innerhalb 2–6 Wochen per E-Mail.

5

Maßnahme umsetzen

1–4 Wochen

Nach Zusage Auftrag freigeben, Inbetriebnahme. Achten Sie auf vollständige Dokumentation: Lieferschein, Inbetriebnahmeprotokoll, Hydraulischer Abgleich (sofern relevant), Foto Außen-/Innengeräte.

6

Verwendungsnachweis (BnD) einreichen

1–3 Monate

Innerhalb 36 Monate Energieberater erstellt BnD (Bestätigung nach Durchführung), Sie laden Rechnungen + BnD im KfW-Portal hoch. Auszahlung typisch 4–8 Wochen später aufs Konto.

Steuerliche Behandlung 2026

Selbstgenutztes Wohneigentum

  • BEG-Förderung über KfW 458 (siehe oben)
  • § 35c EStG: 20 % der Kosten über 3 Jahre, max. €40.000 — nur bei Klima-WP als Heizung, niemals bei reiner Klimaanlage
  • § 35a EStG (Handwerkerleistungen): 20 % der Lohnkosten, max. €1.200/Jahr — als Trostpflaster bei reiner Klima
  • • Doppelförderung BEG + § 35c ist nicht erlaubt

Vermietete Wohnung / Gewerbe

  • Klimaanlage: Abschreibung 8–13 Jahre (AfA-Tabelle Wirtschaftsgüter)
  • Klima-Wärmepumpe: 50 Jahre (wie Heizung) bei fester Gebäudeintegration
  • • Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung
  • • Modernisierungsumlage 8 % p. a. nur bei nachhaltiger Wohnwertverbesserung — schwer zu argumentieren
Praxistipp: Halten Sie Rechnungen und Inbetriebnahme-Protokolle 10 Jahre aufbewahrungspflichtig. Bei steuerlicher Geltendmachung über § 35c EStG die Bescheinigung des Fachunternehmens nach amtlichem Muster anfordern — ohne diese Bescheinigung kein Steuerabzug.

Häufige Fragen zur Klimaanlage-Förderung

Bekomme ich Förderung, wenn ich eine reine Single-Split nur zum Kühlen kaufe?

Nein. Reine Kühlanlagen sind 2026 weder über BEG, KfW noch § 35c EStG förderfähig. Sie können lediglich 20 % der Lohnkosten (max. €1.200/Jahr) über § 35a EStG „Handwerkerleistungen“ als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen — Materialkosten zählen nicht.

Was ist eine JAZ und wie wird sie nachgewiesen?

Die Jahresarbeitszahl (JAZ) misst, wie viel Wärmeenergie pro kWh Strom abgegeben wird. JAZ 3,0 = 1 kWh Strom liefert 3 kWh Wärme. Berechnung nach VDI 4650 durch den Energieberater. Für die BEG-Förderung gilt der Nachweis über die Hersteller-Effizienz (ETAs ≥ 135 %) plus gebäudespezifische Berechnung als ausreichend — der reale Wert wird erst nach 1 Jahr Betrieb sichtbar.

Kann ich auch nachträglich Förderung beantragen?

Nein. Der KfW-Antrag muss <strong>vor</strong> Auftragserteilung gestellt werden. Wer die Klima-WP zuerst kauft und dann Förderung beantragt, geht leer aus. Einzige Ausnahme: Wenn bereits ein bedingter Vertrag „aufschiebend bedingt durch Förderzusage“ besteht — in der Praxis selten.

Was zählt als „funktionsfähige Heizung“ für den Klimageschwindigkeits-Bonus?

Eine Heizung, die zum Zeitpunkt des Tausches arbeitet bzw. arbeitsbereit ist. Defekte, abgemeldete oder seit Jahren stillgelegte Anlagen erfüllen das Kriterium nicht — dann gibt es nur die 30 % Grundförderung. Schornsteinfeger-Bescheinigung über letzten Funktionsstatus hilft im Zweifel.

Gibt es regionale Förderprogramme zusätzlich?

Ja, in einigen Bundesländern. Beispiele: Bayern hat das Programm „10.000-Häuser“, NRW „progres.nrw“, Hamburg „Erneuerbare Wärme“. Diese können oft mit der BEG-Förderung kombiniert werden — Achtung: Maximaler Förderanteil aus allen öffentlichen Mitteln zusammen darf 70 % nicht überschreiten.

Brauche ich wirklich einen Energie-Effizienz-Experten?

Ja, zwingend. Ohne BzA und BnD eines gelisteten Experten gibt es keine BEG-Förderung. Die Kosten (€500–1.500) sind selbst zu 50 % förderfähig (Energieberatung Wohngebäude EBW). Beim iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) gibt es zusätzlich +5 % Bonus auf alle Einzelmaßnahmen — wenn der iSFP vor der ersten Maßnahme erstellt wurde.

Kann ein Mieter Förderung beantragen?

Nein. Antragsberechtigt für BEG-EM Wohngebäude sind Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und teilweise Pächter mit Zustimmung. Mieter können lediglich beim Vermieter auf Modernisierung drängen — der Vermieter beantragt dann selbst die Förderung.

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